Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Firma KuRzuM-Kleinmaschinen, gültig ab Januar 2012
1. Preis
Die Preise verstehen sich ab Standort. Verpackung ist nicht inbegriffen. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Kosten für die Fracht, Versicherung usw. gehen zu Lasten des Käufers.
2. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind absolut verbindlich, KuRzuM-Kleinmaschinen verpflichtet sich diese möglichst einzuhalten.
3. Garantie
Für ein einwandfreies Funktionieren unserer Maschinen im Rahmen der von KuRzuM-Kleinmaschinen zugesicherten Eigenschaften übernehmen wir, fachmännische Behandlung vorausgesetzt, eine Garantie gemäss allgemeinen Vertragsbedingungen. Auf Gebraucht-Maschine wird keine Garantie übernommen. Bei fehlerhaften Bauteilen leisten wir Ersatz im Rahmen der uns durch die Zulieferanten ab- gegebenen Garantien. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und Mängel bei Übergabe zu rügen. Mindererhebliche Mängel ( z. B. Farbschäden ) berechtigen weder zur Rückgabe noch zum Umtausch; in jedem Falle ist dem Verkäufer Gelegenheit zu Instandstellung zu geben; ein sofortiges Rückgaberecht ist ausgeschlossen.
4. Zahlungen
Der Kaufpreis ist per PayPal oder direkt an uns zu bezahlen. bei Übergabe oder Lieferung der Maschine.
5. Versand
Nutzen und Gefahr gehen am Standort ab Datum der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Käufer über. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Abmachungen.
6. Montage/Inbetriebsetzung
Bei Maschinen, bei denen Montage/Inbetriebnahme nötig oder erwünscht ist, wird diese unabhängig und separat vom Kaufvertrag zu unseren Bedingungen ausgeführt, sofern diese nicht im Vertrag ausdrücklich als inbegriffen oder anderslautend erwähnt sind.
7. Verrechnung nur bei Stammkunden Der Kaufpreis ist in jedem Falle bei Fälligkeit zu bezahlen; eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ohne entsprechende schriftliche, zusätzliche Vereinbarung ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht gemäss Vertrag.
8. Eintausch/Rücknahme
Werden bei einem Eintauschgeschäft Occasionsmaschinen an Zahlung genommen, so gelten die vereinbarten Preise für betriebsbereite, gereinigte Maschinen inkl. Normalzubehör und Handbücher, franko Empfangsstation des Verkäufers geliefert. Allfällig erforderliche Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.
9. Kaufobjekt
Gewicht, Masse, Abbildungen sind ohne Verbindlichkeit. Schutzvorrichtungen, auch wenn behördlich vorgeschrieben, sind im Preis nicht inbegriffen; sie werden auf Bestellung geliefert. Anschluss und Montage von allfälligen Peripherie- Schnittstellen sowie die Inbetriebnahme von solchen sind im Kaufpreis nicht inbegriffen.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bis zur gänzlichen Bezahlung der Verkäufer Eigentümer des Kaufobjektes ist. Die Gegenstände dürfen bis zur gänzlichen Bezahlung weder verpfändet noch verkauft werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Gegenstände gegen Feuer, Elementarschäden und Maschinenbruch usw. zu versichern und vorschriftsgemäss zu unterhalten. Der Käufer ist verpflichtet im Falle eines Domizilwechsels den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Domizil des Verkäufers.