Für ein einwandfreies Funktionieren unserer Maschinen im Rahmen der von KuRzuM-Kleinmaschinen zugesicherten Eigenschaften übernehmen wir, fachmännische Behandlung vorausgesetzt, eine Garantie gemäss allgemeinen Vertragsbedingungen. Auf gebrauchtmaschinen wird keine Garantie übernommen. Bei fehlerhaften Bauteilen leisten wir Ersatz im Rahmen der uns durch die Zulieferanten ab- gegebenen Garantien. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und Mängel bei Übergabe zu rügen. Mindererhebliche Mängel ( z. B. Farbschäden ) berechtigen weder zur Rückgabe noch zum Umtausch; in jedem Falle ist dem Verkäufer Gelegenheit zu Instandstellung zu geben; ein sofortiges Rückgaberecht ist ausgeschlossen. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bis zur gänzlichen Bezahlung der Verkäufer Eigentümer des Kaufobjektes ist. Die Gegenstände dürfen bis zur gänzlichen Bezahlung weder verpfändet noch verkauft werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Gegenstände gegen Feuer, Elementarschäden und Maschinenbruch usw. zu versichern und vorschriftsgemäss zu unterhalten. Der Käufer ist verpflichtet im Falle eines Domizilwechsels den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzten.